Warum Sie?

Voraussetzungen / Mindestqualifikation

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Altenpfleger/in

Zusätzlich mindestens einjährige Berufserfahrung in der klinischen bzw. außerklinischen Beatmungs- und Intensivpflege, einer vergleichbaren Funktionseinheit oder die Fachweiterbildung zur Intensivpflege.

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... dann sind Sie bei uns richtig!

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