
Warum Sie?
Voraussetzungen / Mindestqualifikation
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Altenpfleger/in
Zusätzlich mindestens einjährige Berufserfahrung in der klinischen bzw. außerklinischen Beatmungs- und Intensivpflege, einer vergleichbaren Funktionseinheit oder die Fachweiterbildung zur Intensivpflege.
Sie ...
- sehen den Menschen im Mittelpunkt Ihrer Arbeit
- begreifen häusliche Pflege als Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben
- arbeiten motiviert, eigenständig und teamorientiert
... dann sind Sie bei uns richtig!
Stellenbeschreibung
Tätigkeitskatalog
- Grundpflege und Behandlungspflege von langzeitbeatmeten Klienten im häuslichen Bereich
- Krankenbeobachtung von Intensivpflegepatienten
- Vitalzeichenkontrolle und Notfallmanagement mit Krisenintervention am Klienten
- Führen der speziellen Pflegedokumentation
- Durchführung ambulanter Trachealkanülenwechsel
- Pflege und Wartung der Respiratoren
- Bestellung von Pflegematerialien
- Psychosoziale Betreuung von Klienten und Angehörigen
- Individuelle Freizeitgestaltung mit beatmeten Klienten
- Ansprechpartnerfunktion für Klienten und deren Angehörige
- Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbeiter
- Mitgestaltung des Dienstplans vor Ort

